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Unzulässige Weitergabe von Kundendaten & Marktbezug

am 24.03.2007 von http://log.handakte.de/

Ein Unternehmen (hier: Telekommunikations-Dienstleister), das Daten einschließlich Bankverbindung seiner Kunden ohne deren Einverständnis an ein anderes mit ihm durch Provisionsvereinbarung verbundenes Unternehmen (hier: Lotterieeinnahmestelle) bewusst für dessen Wettbewerbszwecke weitergibt, kann gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 28 BDSG als Teilnehmer einer unlauteren Wettbewerbshandlung des anderen Unternehmens auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (…)
Das Gericht hat die Revision wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Sache zugelassen. Die Frage eines Marktbezuges der rechtswidrigen Weitergabe von Kundendaten und der Nutzung solchermaßen erlangter …

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