Unzulässige Äußerungen über Mitbewerber gestoppt
am 28.04.2008 von Handakte WebLAWg
Eine Unternehmerin hatte sich vor dem LG Berlin gegen einen Mitbewerber zur Wehr gesetzt, nachdem sich dieser mit unwahren und rufschädigenden Äußerungen hervorgetan hatte.
Per einstweiliger Verfügung untersagte das LG Berlin dem Prozessgegner insgesamt sieben Behauptungen über den Mitbewerber zukünftig zu äußern (Beschluss vom 17.10.2007 – 97 O 266/07), andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Kann dieses Ordnungsgeld nicht aufgebracht werden, kann gegen den Geschäftsführer bei erneutem Verstoß auch ersatzweise eine Ordnungshaft festgesetzt werden.
Die Prozessführung auf Antragstellerseite übernahmen die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte (Prozessrecht) und Ulrich Schulte am Hülse (Wettbewerbsrecht). Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse erklärt:
„Unwahre und rufschädigende Äußerungen durch Mitbewerber erfordern eine zügige Aufklärung des Sachverhaltes und eine schnelle Prüfung der Rechtsfragen, da ein Marktverwirrungsschaden droht. Wir freuen uns für unsere Mandantin, …
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» openPR.de - Pressemitteilung - Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte - Unzulässige Äußerungen über Mitbewerber gestoppt
Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr Thomas Schulte Unzulässige ÃuÃerungen über Mitbewerber gestoppt
