Unzulässige AGB - Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge
am 07.05.2006 von verbraucherrechtliches!
Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Diese Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen zur Folge hat. Bei kundenfeindlichster Auslegung enthält …
Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de
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Schlauchbrausekopf von Grohe, vom 19.07.03 2x ausgetauscht, ist das dritte mal an den gleichen Stellen aufgerissen. Meine Frau hat sich an diesem Riss den Daumen verletzt. Fa.Schulenburg verweigert den Ersatz, mit der Begründung das die Gewährleistungsfrist seit längerem abgegolten ist. Ich meine es ist ein versteckter Mangel, da er mehrfach aufgetreten ist sogar arglistige Täuschung, nicht von Schulenburg sondern von Grohe gegenüber Schulenburg. Solche Teile Platzen bei
normalem Gebrauch nicht einfach so und
das dreimal innerhalb von ~ 4,5 Jahren!
Oder sehe ich das verkehrt?
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heise online: Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen
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