Unzulässig
am 15.12.2006 von http://www.lawblog.de
Aus einem Gerichtsbeschluss:
Die Erinnerung ist nicht zulässig, den diese ist vom Antragsteller nicht unterzeichnet worden…
Das …
Was ist Was
LawBlog / Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist a) für den Fall, dass der Beschwerdewert von 200,00 € überschritten wird, die sofortige Beschwerde, b) andernfalls, die befristete Erinnerung zulässig. Die Rechtsbehelfe müssen binnen einer Not
BVerwG 8 B 52.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 ist unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klageabweisung hinsichtlich der Klägerin zu 1 allein damit begründet, die Klage der Klägerin zu 1 sei unzulässig, weil es an einem berechtigten Interesse d
OVG Sachsen - Teil II: Sportwetten durch privaten Anbieter zulässig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem hat das OVG Sachen das Anbieten von Sportwetten durch Private für rechtlich zulässig erklärt, vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 07.01.2005.Nun hat das OVG Sachsen (Beschl. v. 22.12.2004 - Az.: 3 BS 28/04) in einem identischen Sachverha
Vollmacht „um zwei Ecken”
VollMachtsBlog / Einen besonderen Fall des Fehlens einer schriftlichen Vollmacht hatte das OLG Hamm zu entscheiden: Ein Anwalt hatte im Auftrage des Chefs eines Berufskraftfahrers für diesen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. In der Hauptverhandlung g
BVerwG 10 B 31.05
Bundesverwaltungsgericht / Der von den Antragstellern ausdrücklich als außerordentliche Beschwerde eingelegte Rechtsbehelf ist unzulässig. Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05), der seinerseits bereits d
OLG Hamm: Ortname + Gattungsbegriff als Domainname doch zulässig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm (Urt. v. 19.06.2008 - Az.: 4 U 63/08) entschieden, dass eine Verbindung aus Ortsname und Gattungsbegriff als Domainname rechtlich zulässig ist.Im konkreten Fall ging es um eine Domain von Rechtsanwälten: r
BVerwG 10 B 4.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen
