Alle Blogs » Unwirksame Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln in Mietverträgen

Unwirksame Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln in Mietverträgen

am 15.09.2008 von http://rechtsanwaltsblog.blog.de

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von mietvertraglichen Renovierungsklauseln verunsichert Vermieter und Mieter gleichermaßen. Ist die in meinem Mietvertrag vorhandene Klausel wirksam? Kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden oder verweigert er diese zu Recht?
Schönheitsreparaturen erstrecken sich u.a. auf den Anstrich von Wänden und Decken, das Tapezieren, den Innenanstrich von Türen und Fenstern sowie den Anstrich von Rohren, Heizkörpern oder Fußböden. Die Pflicht zur Vornahme dieser Arbeiten obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. Gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten. Diese Pflicht kann jedoch vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Dies geschieht in fast allen Mietverträgen, insbesondere in den gängigen Formular- und Musterverträgen.
Die Übertragung auf den Mieter muss aber rechtlich zulässig sein. Unzulässig sind etwa in Formularverträgen enthaltene Fristenpläne, die zu kurz bemessene und/oder starre Fristen vorsehen, wonach die Vornahme der Reparaturen verbindlich an konkrete Zeiträume geknüpft ist. Das hat seinen Grund darin, dass die dann dem Mieter obliegende Pflicht über die eigentliche Pflicht des Vermieters hinausgehen würde. Denn auch der Vermieter wäre nach der gesetzlichen Bestimmung nur dann zur Reparatur verpflichtet, wenn tatsächlich Renovierungsbedarf besteht. Starre Fristenpläne, wonach der Mieter unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sein soll, sind daher nach § 307 Abs.1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Das Gleiche gilt auch für so genannte Abgeltungsklauseln mit starrer Berechnungsgrundlage, da diese keine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der …

Mietrecht aktuell: Zuschläge für Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen bei Mieterhöhungsverlangen sind unzulässig

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Nach jüngster BGH-Rechtsprechung können Vermieter finanzielle Einbußen, die sie aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln erlitten haben, nicht über eine Mieterhöhung abfedern. Auch bei Unwirksamkeit der mietvert…

Der Anspruch des Mieters auf Aufwendungsersatz

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Nicht wenige Mieter stecken gerade zu Beginn des Mietverhältnisses viel Zeit, Geld und Liebe in die Renovierung und Verschönerung des angemieteten Wohnraums. Bei Beendigung des Mietverhältnisses bestimmt sich die Beantwortung der Frag…

Personelle Verstärkung für WAGNER HALBE Rechtsanwälte im Mietrecht durch Rechtsanwalt Esser

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Köln, 02.09.2008 – Rechtsanwalt Christoph Esser verstärkt seit dem 01.08.2008 die Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Hierzu Rechtsanwalt Jörg Halbe, geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei WAGNE…

BGH: Mieter haftet nicht für durch Rauchen herbeigeführte Verunreinigungen in der Wohnung

JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.06.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 124/05) erneut die Rechte der Mieter gestärkt und einen rauchenden Mieter von der Pflicht zur Durchführung von Reinigungsarbeiten befreit. Zus&#…

BGH stärkt Rechte gewerblicher Mieter

Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Unternehmer müssen ihre angemieteten Gewerberäume nicht nach einem starren Fristenplan renovieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Entsprechende Klauseln…

Starre Fristen bei Schönheitsreparaturen auch bei gewerblicher Miete unwirksam

Rechtsanwalt News / Für die Wohnraummiete hatte der BGH starre Fristen bei Schönheitsreparaturen bei Formularverträgen bereits seit längerem für unwirksam erklärt. Mit  Urteil des XII. Zivilsenats vom 8.10.2008 - XII ZR 84/06 - hat der BGH…

Mietvertrag: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Auch im Gewerberaummietrecht ist eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführe…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Thilo Wagner

» Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »