UNWIRKSAM WIRKSAM
am 14.01.2005 von http://streitsache.blogspot.com
Auch jede andere Leistung, die über die in den Tarifverträgen festgelegte Leistung hinausgeht, ist jederzeit unbeschränkt widerruflich und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft!
Diese Regelung enthielt ein formularmäßiger Arbeitsvertrag. Seit der Schuldrechtsreform unterliegen diese grundsätzlich der AGB-Kontrolle, wobei jedoch die Besonderheiten des Arbeitsrechts zu berücksichtigen sind.
Das BAG stellte in seinem Urteil vom 12.01.2005 (Az.: 5 AZR 364/04) einen Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB fest. Denn die Klausel selbst muss die Gründe angeben bei deren Vorliegen das Widerrufsrecht ausgeübt werden darf.
Allerdings gelangte das Gericht dennoch zur Wirksamkeit des Widerrufs . Die Unwirksamkeit beruhe alleine auf formellen Anforderungen. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags 1998 konnten die Parteien die Anforderungen der nunmehr anwendbaren gesetzlichen Regelung noch nicht kennen. Daher nahmen die Richter im Wege ergänzender Vertragsauslegung an, dass die Parteien wirtschaftliche Probleme …
UNWIRKSAM WIRKSAM
Streitsache / Blog / Auch jede andere Leistung, die über die in den Tarifverträgen festgelegte Leistung hinausgeht, ist jederzeit unbeschränkt widerruflich und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft! Diese Regelung enthielt ein formularmäßiger Arbeitsvert…
BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen – Urt. v. 30.07.2008, Az. 10 AZR 606/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsklauseln um eine aktuelle Entscheidung zur Wirksamkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten für Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag erweitert. Mit diesem aktuell…
Bundesarbeitsgericht zu AGB und Bonuszahlungen
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zur Frage Stellung bezogen, wie Regelungen in vorformulierten Arbeitsverträgen zu Bonuszahlungen und zu Stichtagsklauseln zu bewerten sind. Wird vom Arbeitgeber ein vorformulierter Arbeitsvertrag verwendet, so unt…
Vollständigkeitsklausel in einem Bauvertrag
Heinicke und Kollegen / BGH vom 26.02.2004, Aktenzeichen VII ZR 96/03 Häufig werden in Bauverträgen sogenannte Vollständigkeitsklauseln verwendet. Diese sollen sicherstellen, dass durch eine angebotene Leistung auch sämtliche Nebenleistungen preislich erfasst und vergü…
Wirksamkeit des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (Prüfungsfrist 2 Monate)
Heinicke und Kollegen / OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005, 22 U 99/04 Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Frage, wann eine Schlussrechnungs-forderung, die Gegenstand des Prozesses war, zur Zahlung fällig war. Der Auftraggeber stützte…
Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Nicht jeder Ausschluss ist jedoch wirksam. Hier…
