"Unwiderlegbar ungeeignet"

Bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister verlieren Verkehrssünder auch dann sofort den Führerschein, wenn ein Teil bald wieder getilgt wird.

Das hat das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden. Demnach gilt ein Autofahrer bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister als «unwiderlegbar ungeeignet», ein Kraftfahrzeug zu führen (Az.: 3 L 455/06). Das Gericht lehnte damit den Antrag eines Mannes aus dem Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz ab. Dieser wollte seinen Führerschein trotz …

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Themen: Rheinland Pfalz , Mainz

Erschienen 19. Juni 2006 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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