Richter sitzt wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank im LG Rostock
Handakte WebLAWg | 10. Juni 2008 — Am Landgericht Rostock sitzt ab dem 12. Juni der Güstrower Amtsrichter Dr. H. wegen Verdacht auf Rechtsbeugung auf der Anklageb…
Vor einiger Zeit war die Meldung über den Güstrower Amtsrichter Dr. H durch Blogs und Medien gegangen, der wegen Rechtsbeugung angeklagt war. Pikanterweise hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt und erst auf entsprechende Beschwerde hin wieder aufgenommen (!).
Dem Richter war vorgeworfen worden, im Jahr 2004 einen Handwerker unrechtmäßig wegen angeblich unerlaubter Werbung zu einer Geldbuße verurteilt zu haben. Der dabei angewandte Paragraf im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war aber seinerzeit bereits außer Kraft. Zudem hatte der Richter den Angeklagten wegen fahrlässiger Begehungsweise verurteilt, obwohl (nach der früheren Gesetzesfassung) nur vorsätzliches Handeln mit Buße bedroht war. Entsprechende Hinweise der Verteidigung hatte er ignoriert.
Die Staatsanwaltschaft hatte nun schneidig 14 Monate Haft für den Richter beantragt. Wäre es zu einer entsprechenden Verurteilung gekommen, hätte dies das Ende der Richter"karriere" des Herrn Dr. H bedeutet. Das wollte das Landgericht Rostock dem Kollegen wohl nun doch nicht antun und sprach ihn frisch + fröhlich frei, wie NDR online berichtete:
Das Amtsgericht Rostock hat am Montag einen wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter freigesprochen. ... Die Vorsitzende Richterin sagte zur Urteilsbegründung, der Richter habe zwar falsch geurteilt, er habe jedoch nicht vorsätzlich gehandelt. ... Die Richterin entschuldigte sich "in aller Form" bei dem betroffenen Handwerker. Alle Beteiligten hätten bei seiner Verurteilung schlechte Arbeit geleistet, auch die damalige Verteidigerin. Sie habe zwar den Richter allgemein darauf hingewiesen, dass das Verhalten ihres Mandanten nicht mehr strafbar sei, habe den betreffenden Paragrafen jedoch nicht nennen können. Der Richter habe darauf nicht reagieren müssen.
Davon, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel angekündigt hätte, wie es bei dem Ergebnis (14 Monate ./. Freispruch) eigentlich zu erwarten gewesen wäre, ist nicht die Rede. Ach so: Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit den Fehler ebenso wenig bemerkt wie der Richter, weshalb nicht auch insoweit Anzeige erstattet wurde, bleibt einstweilen unklar. Der Richter verteidigte sich u.a. mit Überlastung, Die Direktorin des Güstrower Amtsgerichts konnte als Zeugin keine Überbelastung ihres Mitarbeiters bestätigen.
Die Verteidigung hatte seinerzeit auf die nicht mehr bestehende Strafnorm hingewiesen. Das Landgericht hält dies nicht nur für unerheblich, weil die Verteidigung den betreffenden Paragrafen nicht habe nennen können, vielmehr lässt es daran auch gleich den Vorsatz scheitern und schiebt die Schuld auf die Verteidigung. Wohlgemerkt, bezüglich einer Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise, die ohnehin nie strafbar war. Das riecht nicht nur nach Skandal ...
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Pressemitteilung von Berufsverband unabh ngiger Handwerkerinnen und Handwerker BUH e V G strower Richter sitzt wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank im Landgericht Rostock
NDR Online - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern - Vorwurf der Rechtsbeugung: Richter freigesprochen - Ein Amtsrichter aus G�strow ist vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Rostock sah in seinem Fehlurteil gegen einen Handwerker keinen Vorsatz.
Sonst sitzt er am Richtertisch und spricht Urteile im Namen des Volkes. Doch zu dieser Verhandlung musste er seine Robe zu Hause lassen. Denn diesmal...