Unverzüglich: 22 Tage

Erfährt der Betreiber eines Internetportals, das auf seinen Seiten etwa das Urheberrecht eines Dritten verletzende Informationen eingestellt worden sind, so muss er die rechtwidrigen Inhalte unverzüglich entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Unverzüglich können allerdings auch schon mal drei Wochen sein, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss v. 29.10.2007, Az.: 1 W 232/07-49) nun festgestellt hat. (more…)

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Themen: Urheberrechtsverletzung
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 15. Dezember 2007 auf http://www.blog.medienrecht-informationen.de.

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Unverzüglich: 22 Tage

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