Unverschuldete Baumängel
am 08.12.2005 von http://www.meisen.info
Ein Bauunternehmer haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann für Mängel des Bauwerks, wenn er das Bauwerk nach dem seinerzeitige Stand der Technik ausgeführt hat.
Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.
Ein Werk ist gemäß §§ 13 Nr. 1 VOB/B a.F. mangelhaft, wenn es mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder …
Gewährleistung für mangelhafte Leistung, die ohne Vergütung erbracht wird.
Heinicke und Kollegen / OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005, AZ: 7 U 22/01 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurück gewiesen) Häufig tritt der Fall auf, dass ein Auftragnehmer Leistungen erbringt, die nicht vertraglich geschuldet waren. Im Hinblick auf ein gute…
Vom Vertrag abweichende fehlerhafte Ausführungspläne: Haftung des Unternehmers
Heinicke und Kollegen / Bedenkenhinweise eines Auftragnehmers bezüglich der Planung des Architekten führen nur dann zu Haftungsfreistellung des Auftragnehmers, wenn schon die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten mangelhaft war. Geäußerte Bedenken gegen vom V…
Gewährleistung beim Altbau
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Veräußerer eines Altbaus oder einer Altbauwohnung haftet für Sachmängel der gesamten Bausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts, wenn er vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutun…
Anerkannte Regeln der Technik
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Immer wenn ich in Bauverträgen lese Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für eine fehlerfreie, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Planung und Bauausführung. denke ich: So ein Larifari. Ein Bau, der nicht zumin…
Großer Nachbesserungsaufwand
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist eine Kaufsache oder ein erstelltes Werk mangelhaft, stehen dem Käufer bzw. Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere hat er ein Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer muß also den Mangel beseitigen…
Großer Nachbesserungsaufwand
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist eine Kaufsache oder ein erstelltes Werk mangelhaft, stehen dem Käufer bzw. Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere hat er ein Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer muß also den M…
