Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung: LG Hamburg öffnet die Büchse der Pandorra
am 08.09.2006 von http://www.law-blog.de/
Mit einem durchaus erschreckenden neuen Urteil (AZ: 308 O 407 / 06, verkündet am 26.07.2006, Volltext via RAe Lampmann Behn Rosenbaum) überrascht uns das LG Hamburg. Es macht Betreiber von ungesicherten WLANs für Rechtsverletzungen als Störer verantwortlich, die Dritte unter Nutzung dieses Netzes begehen. Das Problem bei diesem Urteil ist: im Ergebnis ist es - im vorliegenden Einzelfall - noch nachvollziehbar, in seiner Konsequenz aber nahe der Untragbarkeit. Man hat offenbar schlicht nicht zu Ende gedacht.
Im Fall waren hunderte von Musikdateien in das Filesharing-System Gnutella geladen worden. Und das ohne die erforderlichen Rechte, mithin rechtswidrig. Die Rechteinhaberin mahnte die Inhaberin des WLANs ab, das für den Upload benutzt wurde. Die verteidigte sich damit, sie sei’s nicht gewesen, auch kein Familienangehöriger, aber das Netzwerk sei offen und unverschlüsselt betrieben worden, ein Dritter hätte also jederzeit über das WLAN illegal handeln können. Dem hätte sie nicht vorbeugen müssen, habe aber inzwischen auch ein Passwort eingerichtet.
Das Gericht scheint nach der Formulierung des Urteils augenzwinkernd davon auszugehen, dass die Betreiberin des WLANs oder deren Sohn es schon gewesen sein werde. Natürlich kann man das so nicht schreiben, bewiesen werden kann das nicht. Daher wird argumentiert, dass dies dahinstehen könne, denn in jedem Fall sei die Betreiberin auch für die Nutzung des Netzwerks durch Dritte verantwortlich: das WLAN sei ungeschützt gewesen, es sei ihr aber zumutbar gewesen, wenigstens ein Passwort einzurichten.
Diese Argumentation halte ich für zumindest sehr bedenklich.
Natürlich kann man vorliegend der Meinung sein, dass es schon „den Richtigen treffen“ wird. Denn die Vermutung …
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Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
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WLAN und Filesharing - Besprechung zu LG Hamburg “Haftung im unverschlüsselten WLAN-Netz”
Media Rights / Das Landgericht Hamburg (308 O 407/06) hat entschieden: Der Betreiber eines unverschlüsselten WLAN-Netzes kann als Störer auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn das Netz ohne sein Wissen zum Zweck eines rechtswidrigen Down-/Uploads von g…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
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LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…
OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung für offenes WLAN?
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