UNVERÄNDERT
am 26.04.2006 von http://www.lawblog.de
Es geht um ein vermietetes Einfamilienhaus. Nach langen Jahren hatten die Mieter zum 30. November 2005 fristgerecht gekündigt. Leider etwas voreilig, denn ihr neuer Mietvertrag platzte. Sie schrieben an den Vermieter:
… möchten wir Sie höflich darum bitten, dass wir unsere Kündigung zurückziehen und zu unveränderten Bedingungen mindestens ein weiteres Jahr bei Ihnen wohnen dürfen.
Die Antwort des Vermieters ließ nicht lange auf sich warten:
… gern haben wir zur Kentnis genommen, dass Sie die Kündigung zurückgenommen haben und sich somit das Mietverhältnis über den 30. November 2005 hinaus zu den unveränderten vertraglichen Bedingungen fortsetzt.
Wegen Bauarbeiten hatten die Mieter dann aber bald doch keine Lust mehr. Sie kündigten ordentlich zum 31. März 2006. Der Vermieter stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass das Mietverhältnis mindestens bis zum 30. November 2006 läuft.
Zunächst ist zu fragen, ob die Mieter überhaupt eine Befristung wirksam angeboten haben. Im Schreiben ist ja nur davon die Rede, dass sie mindestens ein weiteres Jahr bleiben dürfen. Von müssen steht da nichts.
Darauf kommt es aber letztlich nicht …
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