Unübertragbare Eigenheimzulage

Wer etwa aus beruflichen Gründen umziehen muss und deshalb seine alte Wohnung verkauft und eine neue Wohnung kauft, konnte bisher die bis dahin für die erste Wohnung noch nicht aufgebrauchte Eigenheimzulage innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums auf die neue Wohnung übertragen, erhielt für diese Ersatzwohnung also für die Restlaufzeit noch weiter die Eigenheimzulage. Auch diese Übertragbarkeit soll, wie jetzt der Finanzausschuss des Bundestages entschied, ab 2006 wegfallen.

Auch hierfür muss daher bis zum Jahresende der Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag unterschrieben sein.

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Themen: Kaufvertrag , Eigenheimzulage
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 14. Dezember 2005 auf http://www.meisen.info.

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