Untersuchungshaft – Was ist zu tun?

Wenn Sie von einer Untersuchungshaft (“U-Haft”) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können.

Der Haftbefehl

Als Laie sollten Sie die Prüfung des Haftbefehls dem Profi überlassen – jedenfalls sollten Sie dem Haftbefehl, der schriftlich gefasst sein muss, entnehmen was Ihnen vorgeworfen wird und zu welcher Tatzeit an welchem Tatort Sie etwas getan haben sollen.

Die Beauftragung des Anwalts

Über andere Optionen nach zu denken ist mindestens Unklug: Wenn Sie bereits in U-Haft sitzen bzw. dies ansteht, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Sie in eigenem Interesse einen Strafverteidiger suchen, der Sie vertritt. Spätestens ab jetzt “brennt es”. Und jeder noch so kleine Fehler kann nicht nur, sondern wird wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Dabei ist die Untersuchungshaft in ihrer Wirkung für das zu erwartende weitere Verfahren nicht zu unterschätzen: Leider ist statistisch davon auszugehen, dass jemand, der sich einmal in U-Haft befindet, am Ende wohl eher mit einer Haftstrafe (ohne Bewährung) zu rechnen hat, als jemand bei dem die U-Haft bei gleichem Tatvorwurf abgewendet werden konnte.

Sie als Betroffener werden regelmäßig in einer von zwei Standard-Situationen “stecken”:

Sie wurden vorläufig von der Polizei festgenommen, befinden sich bei der Polizei und es droht vielleicht eine Untersuchungshaft. Auch hier haben Sie das Recht, auf einen Verteidiger zu bestehen (dazu nur §137 StPO), Ihnen muss auf Nachfrage die Möglichkeit geboten werden, sich telefonisch um einen Rechtsanwalt zu bemühen. Im Weiteren agieren Sie bitte mit Bedacht und denken an die goldene Regel: Mund halten! Auch wenn es gerne bei Vernehmungen gesagt wird, ist es nicht zwingend immer das beste, die vermeintliche Wahrheit zu sagen, wobei solche Aussagen ohnehin von der Vernehmungsmethode geprägt sind und letztlich das zur Unterschrift vorgelegte Protokoll keinesfalls stenographisch gefasst ist. Lassen Sie sich auch auf keinen Fall von Drohungen mit der Untersuchungshaft einschüchtern (“Wenn Du jetzt nicht redest, geht es in den Bau…”), darüber entscheidet immer noch der Richter. Sie befinden sich in Untersuchungshaft und brauchen einen Rechtsanwalt: Sofern Sie im Vorfeld bereits eine Auswahl getroffen und hier eine Vollmacht erteilt haben, ist dies kein Problem – Sie rufen Ihren Anwalt an und er wird zu Ihnen kommen. Schwieriger (und häufiger) ist der Fall, da… » Vollständiger Artikel
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Themen: Haft , Untersuchungshaft
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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