Untersuchungshaft dauerte länger als die Haftstrafe selbst

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich bereits öfters mit der Untersuchungshaft in Polen beschäftigen müssen. Ein neuer Fall, der dort verhandelt wird, weist jedoch eine Besonderheit auf: die Untersuchungshaft dauerte in dem Fall länger, als die eigentliche Haftstrafe. Dabei geht es um einen Mann, der Bandenmitglied sein soll. Das polnische Gericht verordnete im Jahr 2003 Untersuchungshaft für die Dauer von 3 Monaten, welche dann das Gericht immer wieder verlängerte. Der Untersuchungshäftling beatragte deshalb auch immer wieder seine Freilassung, keinem der Anträge wurde jedoch entsprochen. Ende des Jahres 2005 wurde er schließlich zu 3 Jahren und 10 Monaten Haftstrafe verurteilt. Der Verurteilte ging in die Berufung und das Gericht hielt es für erforderlich, sein Verbleiben in der Untersuchungshaft zu verlängern. Anfang des Jahres 2007 wurde die Untersuchungshaft schließlich bis zur Jahreshälfte …

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Themen: Rechtsberatung , Polnisches Recht

Erschienen 19. September 2011 auf http://www.polnisches-recht.eu/.

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