Unterstützung für Verbände bei Umsetzung des NADA-Code 2009

Der neue Code der World Anti-Doping Agency (WADA) und die entsprechende Umsetzung in Deutschland im NADA-Code tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Sollten die Verbände das neue Anti-Doping Regelwerk und deren Vorgaben nicht fristgerecht und entsprechend in ihren Satzungen und Ordnungen umsetzen, kann es unter Umständen zu weitreichenden Konsequenzen nicht nur für den Verband, sondern auch für die Sportler(innen) führen. „Wenn sich die Verbände der Herausforderung nicht stellen, birgt dies Haftungspotenzial und unter Umständen auch die Gefahr, dass bestimmte Dopingvergehen nicht verfolgt werden können,“ so Prof. Dr. Ulrich Haas. Außerdem betonte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei der 4. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), daß die Umsetzung des neuen NADA-Codes zukünftig “zuwendungsrechtliche Voraussetzung für finanzielle Unterstützung” sei. Das jüngste Beispiel für ein folgenreiches Versäumnis: der Fall Florian Busch. (mehr dazu hier)

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Themen: Wada

Erschienen 17. Dezember 2008 auf http://www.123sportrecht.de.

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