Unterstützt Simonym terroristische Handlungen?

Anderenorts hatte ich über eine in unseren vorratsdatengespeicherten Zeiten durchaus interessante Möglichkeit berichtet, anonym zu telefonieren. Die Fa. Simonym bot anonyme SIM-Karten an. Damit ist es jetzt vorerst vorbei:

Die T-Mobile Deutschland GmbH fand derartige Angebote gar nicht lustig und ließ Simonym durch ihre Anwälte abmahnen, insbesondere wegen (angeblichen) Wettbewerbsverstoßes und (angeblicher) Täuschung der Kunden sowie der T-Com. Bei dieser Gelegenheit verstiegen sich die abmahnenden Kollegen sogar zu der Behauptung, dass

... durch die Veräußerung "anonymer SIM-Karten" missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert wird, wenn die Nutzer der SIM-Karten "anonym" bleiben. (Hervorhebung durch UZ)

Oha, schweres Kaliber - oder Logik a la OSM: Wer dazu beiträgt, die Vorratsdatenspeicherung zu unterlaufen, ist ein potentieller Terrorist!

Schade, dass eine gut gemeinte und m.E. durchaus sinnvolle Idee auf diese Weise kaputtgespielt wird, da Simonym nicht die „Puste" hat, sich auf juristische Auseinandersetzungen einzulassen. Vielleicht findet sich ja ein im Wettbewerbsrecht bewanderter Kollege, der Simonym ein weinig unterstützen kann?!

Dank an den Kontrollausschluss für den Hinweis.

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Erschienen 9. Juli 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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