Unterschrift zwischendurch
am 08.10.2008 von http://log.handakte.de/
Ein Behandlungsvertrag über 40.000 Euro, den sich ein Zahnarzt in einer Behandlungspause unterschreiben lässt, ist unwirksam, so das OLG Celle (11 U 88/08). Dabei ging es um eine Implantatbehandlung, die nicht im Gebührenverzeichnis geregelt ist.
Deswegen macht die Gebührenordnung der Zahnärzte detaillierte Vorgaben für ihre Vereinbarung: Ein Heil- und Kostenplan muss – schriftlich und vor dem Eingriff – Behandlungsschritte und Preise auflisten sowie darauf …
Zur Beihilfefähigkeit der Gebühr nach Nummer 3 GOÄ neben anderweitigen Leistungen
Recht und Alltag / Es spricht viel dafür, dass auch Zahnärzte eine Gebühr für eine eingehende Beratung nach Nummer 3 GOÄ gemäß deren Leistungslegende nicht berechnen dürfen, wenn sie damit im Zusammenhang (abgesehen von Untersuchungen) anderweitige Leistungen,…
1 BvR 1437/02 vom 25.10.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde eines Zahnarztes richtet sich dagegen, dass seine von der Gebührenordnung für Zahnärzte abweichende Honorarvereinbarung mit einer Patientin für unwirksam erklärt wurde.…
2te-zahnarztmeinung vom Landgericht München gebremst
Lichtenrader Notizen / Das Landgericht München I (Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2006, Az. 1HK O 7890/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig) hat den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als „Marktplatz für Zahnarztlei…
Internet-Patientenauktion für Zahnarztleistungen verboten
Handakte WebLAWg / Das Landgericht München I hat am 15.11.2006 den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als “Marktplatz für Zahnarztleistungen” bezeichnet und “Aktuelle Auktionen” für Behandlungsleistungen anbietet. Zahn…
BSG: Kein Vergütungsanspruch der Kassenärzte gegen GKV bei kollektivem Systemausstieg – Urteil vom 27.06.2007, Az. B 6 KA 37/06 R u.a.
MediBlawg / Das Bundessozialgericht (BSG) hat am heutigen Tag in mehreren Parallelverfahren entschieden, dass auch der kollektive Verzicht auf die kassen(zahn)-ärztliche Zulassung auf Grund eines „Ärztestreiks“ den Anspruch von Ärzten auf Teilnahme an der…
Versicherung muss verständlich auf Klagefrist hinweisen
Recht und Alltag / Eine Versicherung muss ihre Kunden unmißverständlich darauf hinweisen, dass abgelehnte Leistungen nur innerhalb von sechs Monaten (vergl. § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG) vor Gericht eingeklagt werden können. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Kobl…
