Unterschrift darf nicht fehlen
am 04.11.2005 von http://www.knastblog.de
Fehlt auf Vollzugsentscheidungen die Unterschrift oder ist der verantwortliche Beamte nicht zu erkennen, wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Einem Gefangenen waren nach einer Vollzugsplankonferenz lediglich die ersten zwei Seiten der “Verfügung” ausgehändigt worden. Die dritte Seite, auf der sich der Verteiler und die Unterschrift des Beamten befanden, erhielt er erst auf Nachfrage einige Zeit später.
Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hielt die Strafvollstreckungskammer für verspätet, da er nicht innerhalb von zwei Wochen eingegangen sei. Die Frist habe begonnen, als der Gefangene die ersten beiden Seiten erhalten habe.
Die Entscheidung hob das Kammergericht auf. Auf eine Unterschrift können nur dann verzichtet werden, wenn sich aus den Umständen ganz klar erkennen lasse, dass es sich wirklich um eine endgültige Verfügung handelt. Das sei aber nur ausnahmsweise der Fall, zum Beispiel bei einem eindeutigen Begleitschreiben. Regelmäßig seien nur unterschriebene Entscheidungen “schriftlich bekanntgemacht”, wie es das Gesetz …
Unterschrift auf Vorladungen
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LawBlog / Ein Landesarbeitsgericht schickt mir ein Empfangsbekenntnis zurück. Ich habe meine Unterschrift etwas luftig über die Zeile für die Unterschrift platziert. Die Unterschrift steht fast im Datumsfeld. “Bitte reichen Sie das Empfangsbekenntnis,…
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Ratespiel
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Anwalt bloggt / In dem Verfahren AnwZ (B) 97/05 hat der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen in seinem Beschluss vom 6. März 2006 festgestellt, dass das Fehlen der Unterschrift unter einer Rechtsmittelschrift für die die Schriftform erforderlich ist (hier n…
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