Unterschrift auf Vorladungen
am 24.10.2005 von http://www.strafprozess.ch
Das Obergericht des Kantons Solothurn hat am 11. Juli 2005 ein spektakuläres Kreisschreiben betreffend die Unterschrift auf Vorladungen erlassen und ins Internet gestellt. Der Beschluss lautet wie folgt: Anstelle der durch Stempel angebrachten Faksimileunterschrift können Unterschriften auf Vorladungsformulare aus dem Geschäftsverwaltungs- und Textverarbeitungssystem der Gerichte aufgedruckt werden. - Hey, dürfen wir das auch?
Die Begründung des Beschlusses könnte übrigens aus dem Werk eines grossen Autors stammen, der ja auch Jurist war: Aus Gerichtskreisen ist die Frage an das Obergericht herangetragen worden, ob Vorladungen auch mit gedruckten Unterschriften versehen werden können.
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KS Nr. 19: Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften
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