unterschiedliche Auffassungen zur Störerhaftung von Sharehostern;”rapidshare”
Mehrfach haben sich die Gerichte in letzter Zeit mit der eines Hosting- Dienstes im Internet beschäftigt.
Derartige Dienste ermöglichen ihren auf den
Servern des Anbieters Daten (wie beispielsweise Urlaubsfotos ) zu
hinterlegen und für Dritte zur Verfügung zu stellen. Klar, daß es in diesem Zusammenhang zu Urheberrechtsverletzungen
kommen kann, wenn illegal geladenes Material wie Musikalben oder Kinofilme hier eingestellt und Dritten mittels eines konkreten
“Link”
zur Verfügung gestellt wird.
Die Oberlandesgerichte bewerten die Rolle des Host, wie etwa “rapidshare” unterschiedlich:
Das OLG Düsseldorf verneint eine Störerhaftung wegen Unzumutbarkeit einer kompletten Überwachung ( OLG D-dorf, Urteil vom 22.03.2010,
Az.: I- 20 U 166/09)
Das OLG Köln sieht eine eingeschränkte Prüfungspflicht im Hinblick auf eine zumutbare Kontrolle von “Linksammlungen”, da diese
regelmäßig
Suchfunktionen enthielten, die die Gefahr von weiteren Urheberrechtsverletzungen erheblich vergrößere.
( OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az.: 6 U 100/07)
Das OLG…
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