Untersagung des Unterrichts einer Privatschule

Eine fehlende gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung eines Lehrers im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 PSchG BW erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 8 PSchG BW zur Untersagung der entsprechenden Unterrichtstätigkeit gegenüber dem Lehrer. Stellt ein Schulträger einer genehmigten Ersatzschule Lehrer ein, die keine den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 PSchG BW genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, oder betraut er nachträglich einen bereits eingestellten Lehrer mit einer weiteren Unterrichtstätigkeit, für die dieser keine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung besitzt, kommen aufsichtliche Maßnahmen nur gegenüber dem Schulträger in Betracht.

Die in § 5 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 des baden-württembergischen Privatschulgesetzes (PSchG) normierten Voraussetzungen für die Genehmigung einer Ersatzschule und die Voraussetzungen des § 8 PSchG für die Untersagung der Leitungs- und Lehrtätigkeit gegenüber den betroffenen Schulleitern und Lehrern unterscheiden sich. Während § 5 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 PSchG im Einklang mit Art. 7 Abs. 4 GG auf eine im Vergleich zu den Lehrern an öffentlichen Schulen gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung abstellt, müssen nach § 8 PSchG Tatsachen vorliegen, die einen Schulleiter oder Lehrer für die Ausübung seiner Tätigkeit ungeeignet erscheinen lassen. Allein eine wissenschaftliche Ausbildung, die derjenigen der Schulleiter oder Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen im Wert nicht gleichkommt, begründet jedoch noch nicht die Ungeeignetheit. Es müssen darüber hinausgehende und/oder andere konkrete Tatsachen vorliegen, die auf die Ungeeignetheit des Schulleiters oder Lehrers für eine Tätigkeit an einer Privatschule schließen lassen. Diese Tatsachen müssen an konkrete die Person des Schulleiters oder Lehrers betreffende Umstände anknüpfen.

Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm, der bei Vorliegen von Tatsachen, die Schulleiter oder Lehrer für die Ausübung einer solchen Tätigkeit insgesamt ungeeignet erscheinen lassen, zu einer vollständigen Untersagung der Tätigkeit an der Ersatzschule ermächtigt und nicht auch – etwa bei fehlender wissenschaftlicher Ausbildung – zu einer Untersagung nur der Unterrichtstätigkeit in einem bestimmten Fach. Bestätigt wird dies auch durch die Gesetzgebungshistorie und die Begründungen der Gesetzentwürfe der Landesregierung. Nach § 8 PSchG in der (ersten) Fassung des Gesetzes vom 15. Februar 1956 konnte die Schulaufsichtsbehörde Leitern und Lehrern an Ersatzschulen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn sie ein Verhalten zeigen, das bei vertragsmäßig beschäftigten Leitern und Lehrern an öffentlichen Schulen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würde. Die Einzelbegründung der Landesregierung zu dieser Vorschrift lautet:

Während § 8 Abs. 1 (des Gesetzentwurfs = § 6 des beschlossenen Gesetzes) die Möglichkeit dafür bietet, die Erricht…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Lehrer , Privatschule , BW , Lehrers
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 27. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Pädagogischer Spielraum: Körperliche Arbeit für Lehrer

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 30. Dezember 2006 — Auf der Suche nach Einparmöglichkeiten in den Schulen will die Stadt Freiburg in den Wintermonaten künftig auf die Hilfe …

Gewaltvideo auf dem Schülerhandy: Handlungspflichten der Lehrer?

Rechthaber | 25. November 2008 — Die Berichterstattung über Sex- und Gewaltfilme auf Schülerhandys ist etwas abgeflaut. Das Problem besteht aber weiter. Der Ver…

Bayern plant „Totalerhebung“ von Schüler-, Eltern- und Lehrerdaten

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 3. April 2008 — Ein Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, ab Sommer 2008 Daten sämtlicher Schüler, deren Eltern und aller Le…

Lehrer bei sexuellen Übergriffen vom Dienst suspendieren

rechtsanwalt.com | 25. April 2012 — Immer wieder hört man von Lehrern, die ihre Schüler sexuell missbrauchen. Auch im vorliegenden Fall verging sich ein im Jahr 19…

Parlamentarische Anfrage zu einem privaten Unternehmen

Rechtslupe | 2. November 2010 — Wendet sich ein privates Unternehmen dagegen, dass die Regierung eine das Unternehmen betreffende parlamentarische Anfrage bean…

Arbeitszimmer Lehrer 2008: Lehrerzimmer: Schule muss Lehrer kein Arbeitszimmer bereitstellen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. Februar 2009Lehrer können vom Land nicht verlangen, dass ihnen an ihrer Schule ein räumlich abgegrenzter Arbeitsplatz (Arbeitszimmer) berei…

Der BGH und Spickmich.de: Auch Lehrer dürfen benotet werden

JuracityBlog | 23. Juni 2009Lehrer benoten Schüler und Schüler wollen Lehrer bewerten. Das tun sie auch; auf spickmich.de. Nun da fallen dann die Noten a…

Lehrergehalt Berlin: BAG erklärt Lehrergehalt in Brandenburg für sittenwidrig

JuracityBlog | 26. April 2006 — Der klagende Lehrer an einer brandenburgischen Privatschule erhielt nur 70 % des Gehaltes, das Lehrer an staatlichen Schulen er…

Vergeltungsangriff gegen einen Lehrer

Rechtslupe | 2. November 2009 — Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der außerhalb des Dienstes, aber im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstlich…

FG Rheinland-Pfalz: Kosten für Logopädieschule nicht als Sonderausgaben 2006 abzugsfähig

STEUERRECHT | 13. April 2010 — FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 03.03.2010 – 1 K 2338/08 Pressemitteilung des Gerichts: “Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 …