Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats, § 80 BetrVG

Der Unterrichtungsanspruch besteht nicht nur dann, wenn allgemeine Aufgaben oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats bereits feststehen. Die Unterrichtung soll es dem Betriebsrat vielmehr auch ermöglichen, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich Aufgaben im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes erge…

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Themen: Rechtsprechung , Kurz Notiert , Betriebsrat & Co. , Unterrichtungsanspruch Des Betriebsrats , § 80 Betrvg

Erschienen 8. September 2010 auf http://www.volkerlehmann.com/kanzlei.

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