Unternehmenssteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet
am 29.11.2007 von http://www.meisen.info
Das Unternehmensteuerreformgesetz ist gestern im Bundestag verabschiedet worden. Dabei hat das Gesetz noch einige Änderungen erfahren:
So liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 Euro.
Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies soll Unternehmen begünstigen, die hohe Investitionen tätigen.
Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden erhalten und seine Bemessungsgrundlage wird …
Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen
STEUERRECHT / Der Deutsche Bundestag hat am 25.05.2007 die Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen. 391 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für den gesetzentwurf der Bundesregierung, 149 dagegen. 17 Abgeordnete stimmten mit Enthaltung. Der Bu…
Geschützte Altersvorsorge bei Selbstständigen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Altersvorsorge von Selbstständigen soll künftig teilweise vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt werden. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss dazu heute mit den Stimmen der Regierungskoalition am Mittwoch…
Unternehmenssteuerreformgesetz verabschiedet
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Unternehmensteuerreformgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet. Im Vergleich zum Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes wurdem im parlamentarischen Verfahren noch einige Veränderungen vorgenommen: (more…)…
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Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesfinanzministerium hat in einem Rundschreiben zur Frage der Berücksichtigung von Verlustvorträgen aus Termingeschäften bei Sondervermögen Stellung genommen. Das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften stufte Gewi…
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