Unternehmensnachfolge und Wahl der passenden Rechtsform
am 20.11.2007 von http://wir-beraten-unternehmer.blogspot.com/Nicht nur für den Nachfolger, sondern auch für den übergebenden Unternehmer ist die Rechtsform von erheblicher Bedeutung. So müssen der aktuelle Inhaber und der Nachfolger entscheiden, ob die bestehende Rechtsform beibehalten werden soll oder es einer Umwandlung bedarf - etwa von einem Einzelunternehmen in eine GmbH oder Personengesellschaft.Bei dieser Entscheidung spielt vor allem neben den Kriterien der passenden Finanzierung, der Steueroptimierung sowie der Eignung für eine schrittweise Nachfolge die Haftungsproblematik eine entscheidende Rolle. Inwieweit haftet z.B. der Käufer für Schulden, die vor der Übertragung entstanden sind und wie gestaltet sich die Haftung für zurückliegende Verbindlichkeiten?Hierbei ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsanteil sowie ihrem persönlichen Vermögen. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter dagegen nur in Höhe ihres Anteils. Folglich besteht in der Regel bei Personengesellschaften ein größeres finanzielles Risiko als bei Kapitalgesellschaften. Allerdings gibt es - wie so oft im Recht - zahlreiche …
Rechtsformen im Vergleich: Personengesellschaft und juristische Person (Gastbeitrag von RA Dr. Schäfer)
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Im Geschäftsleben tauchen bei Firmennamen regelmäßig die Rechtsform kennzeichnende zusätzliche Bezeichnungen wie z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, AG oder GmbH auf, ohne daß immer gleich klar wäre, was diese Zusätze konkret bede…
BGH: Persönliche Haftung des GbR-Gesellschafters nicht abdingbar
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 20.06.2007 - Az.: IV ZR 288/06) hat entschieden, dass ein GbR-Gesellschafter grundsätzlich seine persönliche Haftung gegenüber Dritten nicht ausschließen kann:Die Gesellschafter (...) haften kraft Gesetzes für die Verbindlichkei…
nexxt: Initiative zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Verschmelzungsbericht / Das Bundeswirtschaftsministerium, die KfW Mittelstandsbank und weitere Partner haben das Webangebot “nexxt” gestartet. nexxt soll als Dachmarke für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge dienen. Wesentlicher Bestandteil von nexxt.or…
Umwandlung auf GmbH & Co KG gemäß § 2 Abs 1 UmwG
iusmapsBLOG / Seit dem GesRÄG 2007 und der Neufassung des § 2 Abs 1 UmwG ist die verschmelzende Umwandlung auf Kapitalgesellschaften nicht mehr zulässig. Gemäß § 2 Abs 1 UmwG kann die Hauptversammlung/Generalversammlung der Kapitalgesellschaft die Umwandlung…
nexxt: Initiative zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Verschmelzungsbericht / Das Bundeswirtschaftsministerium, die KfW Mittelstandsbank und weitere Partner haben das Webangebot “nexxt” gestartet. nexxt soll als Dachmarke für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge dienen. Wesentlicher Bestandteil von nexxt.or…
Beschränkt III: Existenzvernichtend....
Selzers Law / Ein im Zusammenhang mit den Reformbestrebungen im Gesellschaftsrecht wichtiges Thema ist die Frage der Durchgriffshaftung. Bekanntlich haften juristische Personen, also auch und gerade die GmbH, für Verbindlichkeiten nur mit ihrem eigenen Verm…
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