Verhandlungslösung für die Mitbestimmung allgemein einführen
Unternehmensrechtliche Notizen | 11. Mai 2009 — Ein neuer Vorschlag für die Mitbestimmung sieht vor, dass sie nach dem Vorbild der SE ausgehandelt werden kann. “Die Europäische A…
Die Mitbestimmungsordnung der Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln und die Größe des Aufsichtsrats zu reduzieren. Zahlreiche deutsche Unternehmen (Allianz, BASF, Porsche, Fresenius usw.) haben aus diesem Grund die Rechtsform der AG verlassen und diejenige der SE gewählt. Um dieser „Flucht aus der AG" zu begegnen, hat der aus sieben unabhängigen Hochschullehrern bestehende Arbeitskreis „Unternehmerische Mitbestimmung" einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der eine Verhandlungslösung auch für die AG und die GmbH zulässt. Dieser "Entwurf einer Regelung zur Mitbestimmungsvereinbarung sowie zur Größe des mitbestimmten Aufsichtsrats" ist im aktuellen Heft der ZIP (2009, 885) veröffentlicht. Der Frankfurter Aktienrechtler Theodor Baums warb für den Entwurf mit den Worten: "Die Flexibilität, die die SE bietet, sollte auf die AG ausgeweitet werden." Dann könne jede Aktiengesellschaft die für sie passende Form der Unternehmensverfassung finden - maßgeschneidert. Zwei Vorteile des Entwurfs liegen auf der Hand: Zum einen könnte auf diese Weise eine Verkleinerung des mitunter aufgeblähten Aufsichtsrats und damit eine Effektivitätssteigerung seiner Kontrollt…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Mai 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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