Unternehmenskennzeichen vs. Marke
am 30.09.2006 von http://lawblog.mcneubert.de/
Ein Mandant nutzt seit etwa 3 Jahren 2 Worte, die in einem Logo enthalten sind, als Firma. Die entsprechende Domain hat er ebenso lange registriert. Sein Ladengeschäft hat eher einen lokalen Einzugsbereich - im Internet vertreibt er deutschlandweit.
Als er jetzt das Logo und die beiden Worte als Wort-/Bildmarke registrieren lassen wollte, stellte er fest, dass ein anderer die Anmeldung vor etwa einem Monat eingereicht hat - auch als Wort-/Bildmarke, wobei in der jetztigen Phase das Logo noch nicht abrufbar ist. Die Worte sind so spezifisch, dass vermutet werden muss, dass der andere auf jeden Fall auch die gleichen Waren anbieten möchte.
Die Anmeldung der Marke stellt noch keine Benutzung dar - insoweit stehen meinem Mandanten noch kein Rechte aus …
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für einen generellen Verzichtsanspruch betreffend einer Domain kommt es nicht auf etwa zu besorgende Inhalte auf den mit der Domain konnektierten Internetseiten an. Um bestimmte Verwendungsformen der Internetseiten, die unter der in Rede steh…
