“Unternehmensblog.de” in Weblog-Dissertation

Im Sommer 2007 brütete Kollege Noogie Kaufmann hier am benachbarten Münsteraner Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht über seiner Dissertation, die sich der Blogosphäre annahm.

Unternehmensblog.de

Damals vertrat ich die temperamentvolle Website Finanzparasiten.de, eine , die sich kritisch mit Finanzvertrieben befasst. Da die Auseinandersetzung mit einem der kritisierten Finanzdienstleister Überhand nahmen, war beschlossen worden, diesem ein eigenes Weblog zu widmen. Um die Firma ordentlich zu provozieren, sollte die Domain aus dem Firmennamen und dem Wort “Blog” bestehen. Noogie konnte nun am lebenden Objekt forschen!

Wir diskutierten damals die Risiken und kamen zu dem Schluss, dass bei einem Watchblog, das selbst nicht zu Zwecken des Wettbewerbs handelt, keine Markenrechte verletzt werden. Auch dürfte Artikel 5 GG heranzuziehen sein, der einem Autoren das Recht gibt, sein Thema hinreichend plakativ zu bezeichnen.

Hamburger Entscheidung

Sogar das Landgericht Hamburg sah dies genauso und lehnte eine beantragte einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Blog ab. Dem freundlichen Hamburger Kollegen gelang es jedoch, das hanseatische Oberlandesgericht davon zu überzeugen, die Firma hätte eine “Unternehmenspersönlichkeitsrecht”, und könne daher den Namensschutz aus § 12 BGB beanspruchen. Hm. Schon seltsam, dass das Markenrecht als lex specialis das diffuse Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht sperrte, dessen Existenz noch immer nicht obergerichtlich abgesichert ist. Und seltsam, dass eine solche richterliche Rechtsfortbildung in einem e.V.-Verfahren vorgenommen werden kann, ohne den nicht einmal durch eine Abmahnung vorgewarnten Gegner zu hören. Stilfrage.

Eine Verwechslungsgefahr mit der Firma selbst schied eigentlich aufgrund der eindeutigen Gestaltung aus. Damals gab es in der Blogosphäre auch so gut wie keine Corporate Blogs, also Firmen, die selber rumbloggen, sodass jemand ein Firmenblog erwartet hätte. Es hätte zudem auch in der Marktbeobachtungspflicht des Unternehmens gelegen, derartige Domains zu sichern. Die einstweilige Verfügung wurde damals in der Fachpresse sehr kontrovers diskutiert. Da unsere Seite mit der Firma bereits genug andere Rechtsstreite am Laufen hatte, wollte man das Prozessrisiko in dieser Sache nicht weiter tragen und akzeptierte. Heute findet man unser Web2.0-Abenteuer in allen wichtigen Kommentaren zum Marken- und Domainrecht unter der Bezeichnung “Unternehmensblog.de”.

Expatriiertes Weblog

Die Resonanz in der Online-Gemeinde je…

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Themen: Internet , Meinungsfreiheit , Weblog , Fliegender Gerichtsstand , Einstweilige Verfügung , Dissertation , Landgericht Hamburg , Lex Specialis , Zensur , Pressekammer , Die Lieben Kollegen
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 10. September 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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