Datenschutz-Konferenz: Experten sind gegen Online-Durchsuchungen
Datenschutzbeauftragter Online | 7. April 2008 — Der oberste deutsche Datenschützer Peter Schaar hat auf der Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern…
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat allen Grund zur Klage: Die bisherigen Enthüllungen bei Lebensmitteldiscountern und der Telekom sorgten für viel Arbeit auf seinem Tisch. Nun auch noch der Verdacht, die Deutsche Bahn habe Verbindungsdaten von Telefonaten von bzw. mit Wettbewerbern überwachen lassen. Dies macht nicht allein dem obersten Datenschützer schwer zu schaffen. Offensichtlich betreiben die von den Unternehmen bestellten Datenschutzbeauftragten ihre Geschäfte nicht ausreichen, sind nicht hinreichend ausgestattet oder werden über wesentliche Vorgänge nicht informiert. Greifen die bisherigen Instrumente des innerbetrieblichen Datenschutzes nicht?
Angesichts der verbreiteten Kultur Verbindungsdaten als überwachungsfähige Daten zu betrachten, stellt sich die Frage nach der Unternehmenskultur großer deutscher Firmen und deren Verhältnis zum Datenschutz. Dies betrifft dann vorwiegend die eigenen Mitarbeiter, aber auch deren Gesprächspartner. Zweifel kommen auf, ob gegebene Compliance-Erklärungen (Versicherungen, dass lokal geltende Gesetze eingehalten werden), nicht zu einer Haftung oder sonstigen, vergleichbar schweren Folgen führen. In den Verstößen gegen den Datenschutz lediglich ein Problem des Arbeitsrechts zu sehen, greift zu kurz.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
bfdi, PM Nr: 18/2008, vom 02.06.2008
Bessere Datenschutzkultur in der Wirtschaft
Bonn, 2. Juni 2008 - ´Die jüngsten Ereignisse, nicht nur bei der Deutschen Telekom, zeigen´, so Schaar, ´dass das Datenschutzbewusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft dringend verbessert werden müssen. Eine gestärkte Datenschutzaufsicht und schärfere Sanktionen könnten den notwendigen Bewusstseinswandel fördern.´
Schaar erklärte: ´Eigentlich sollte es ja eine Selbstverständlichkeit sein, dass Daten nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken missbraucht werden. Die Wirtschaft darf den Datenschutz nicht als lästige Pflichtübung verstehen.
Guter Datenschutz ermöglicht in der Informationsgesellschaft wirtschaftliche Erfolge und macht damit auch letztlich Arbeitsplätze sicherer. Datenschutz schafft Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Deshalb muss die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden, etwa durch ein besonderes Kündigungsschutzrecht. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz müssen personell und finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollaufgabe effektiv und umfassend wahrzunehmen. Nur mit mehr Mitarbeitern kann die Kontrolldichte erhöht und Missbrauch frühzeitig aufgedeckt werden.
Wir brauchen ein effizientes System, das bei Rechtsverstößen abschreckende Wirkung im Bereich der Strafverfolgung wie auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten entf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Juni 2008 auf http://www.jur-blog.de.
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