Unterlassungserklärung nach Upload - bei Günther Jauch zum Download

Die Familienidylle findet ein jähes Ende, als eine Abmahnung des Anwalts Clemens Rasch eintrudelt. Der 15-jährige Sohn hatte "nicht weiter darüber nachgedacht", dass das Herunterladen bzw. Verbreiten von Musik aus dem Internet verboten sein könnte. "Weil es alle machen", wie sein Freund bestätigt. Der Jugendliche muss nun zur Strafe die Straße kehren und sein Taschengeld an die Musikindustrie zahlen. Dem Beitrag in der gestrigen "stern TV"-Sendung folgte im Studio ein kleiner Schlagabtausch zwischen Musikindustrie-Anwalt Rasch ("mahnt 5.000 Nutzer im Monat ab", so die stern TV-Bauchbinde) und Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die "Abmahn-Opfer" verteidigte. Letzterer bezeichnete einen Beschlus des Amtsgerichts Offenburg als "revolutionär" und die Rechtsprechung des Landgerichts Köln in Sachen Filesharing als "völlig überzogen". Das allein hilft Abgemahnten allerdings noch nicht weiter, denn die Musikverlage werden sich weiter an "die" Urheberrechtsgerichte in Köln, Hamburg und München wenden. Die konsequente Linie der Gerichte lässt aber keine Kehrtwende dieser mit dem gesetzgeberischen Zweck des strengen deutschen Urheberrechts im Einklang stehenden Rechtsprechung erkennen. Herr Jauch warf lustigerweise ein, es könnten ja im Einzelfall auch Vierjährige sein, die so etwas herunterladen. Nun ja. "Morgen früh", prophezeite er, "werden Millionen Eltern ihre Kinder zur Rede stellen". Anwalt Solmecke rief dazu auf, vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber der Musikindustrie abzugeben, die über den Internetauftritt von Stern TV heruntergeladen werden können. "Gerne", erwiderte Rasch, nicht ohne davor zu warnen…

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Themen: TV Sendung , Clemens Rasch

Erschienen 11. Oktober 2007 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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