YouTube haftet als Mitstörer beim Upload rechtswidriger Videos
Das Blog für IT-Recht | 12. Oktober 2009 — Das Landgericht Hamburg hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Beschluss vom 05.12.2008 – Az.: 324 O 197/08) wie…
(von Rechtsanwalt Regnery, Fachanwalt für IT-Recht / Berlin)
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 5.3.2010 (324 O 565/08) das Videportal Youtube auf Unterlassen verurteilt und auferlegt, einen volksverhetzenden, anti-semitischen Beitrag eines Nutzers nicht mehr zu verbreiten. Damit bestätigte das Gericht eine gleichlautende Entscheidung im vorgeschalteten einstweiligen Verfügungsverfahren
Hintergrund Die Antragstellerin war die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. Diese wandte sich gegen einen Beutrag, in
dem ein Foto des verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland zu sehen ist, das in einer Schale aus Metall liegt. Hinter der Schale ist ein aus Legosteinen gefertigtes Hakenkreuz in schwarzer Farbe vor weißem und rotem Hintergrund aufgestellt. Das Foto wird von einer Person mithilfe eines Papierstreifens angezündet und verbrennt vollständig. Während dieses Vorgangs sind undefinierbare Geräusche zu hören, die teilweise wie ein Kichern klingen.
Obwohl die Witwe unverzüglich nach Kenntnis ein sog. Flagging startete und den Beitrag als “shocking or disgusting content“ oder „hateful or abusive content“ kennzeichnete, wurde der Beitrag von den Betreibern nicht gelöscht bzw. gesperrt.
Entscheidung
Das LG Hamburg entschied, dass das …
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. März 2010 auf http://www.praxis-it-recht.de.
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