Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft?

Die minderjährigen Klägerinnen, deren Väter unbekannt sind und die bei ihrer Mutter leben, begehren vom beklagten Landkreis Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Nach diesem Gesetz hätten die Klägerinnen dann einen Leistungsanspruch, wenn sie bei einem ihrer Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Mutter der Klägerinnen auch noch nach Eingehen einer eingetragenen sog. Lebenspartnerschaft weiterhin "ledig" iSd Gesetzes ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Kinder keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt.

Weiterlesen in der Pressemeldung.

(02.06.2005)

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Themen: Rechtsprechung , Leipzig

Erschienen 2. Juni 2005 auf http://log.handakte.de/.

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