Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland
Rechtslupe | 10. November 2010 — Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber ge…
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.188 € (im Veranlagungszeitraum 2003) bzw. 7.680 € (im Veranlagungszeitraum 2004) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in der jeweils für 2003 und 2004 geltenden Fassung)). Eine zumutbare Belastung im Sinne des § 33 Abs. 3 EStG wird nicht angerechnet. Denn § 33a EStG stellt gegenüber der allgemeinen Regelung des § 33 EStG eine Sondervorschrift dar.
Der Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern als außergewöhnliche Belastung entfällt trotz entsprechender amtlicher Unterhaltsbescheinigung, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern nicht glaubhaft ist.
Reichen die vom Steuerpflichtigen, der angibt, einziger Unterhaltszahler zu sein, gezahlten Beträge nicht aus, um den gesamten Lebensbedarf der Eltern zu decken, müssen diese noch über andere Einnahmen verfügen, die sie verschwiegen haben. Damit entfällt die Glaubwürdigkeit der Unterhaltsbescheinigungen.
Zahlungen, die zum Jahresende geleistet worden sind, dürfen zwar wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung den Gesamtbetrag der Einkünfte dieses Jahres nur anteilig mindern. Sie stehen jedoch im Folgejahr zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung. Denn Unterhaltsleistungen können nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu prüfen, ob der Steuerpflichtige einen Anspruch darauf hat, dass in den Streitjahren ihm gegenüber die im damaligen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. September 1997 normierte Regel zur Anwendung kommt. Danach können aus Vereinfachungsgründen vierteljährliche Unterhaltszahlungen auch in Vormonaten Berücksichtigung finden. Norminterpretierende Verwaltungsanweisungen, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern sollen, können im Allgemeinen zwar weder eine einer Rechtsnorm vergleichbare Bindung aller Rechtsanwender noch eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeiführen. Eine von den Gerichten zu beach…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
Rechtslupe | 10. November 2010 — Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber ge…
Rechtslupe | 15. September 2010 — Unterhalten die unterstützten Angehörigen einen landwirtschaftlichen Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaate…
STEUERRECHT | 1. September 2010 — BFH-Urteil vom 05.05.2010 – VI R 5/09 BFH-Urteil vom 05.05.2010 – VI R 29/09 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr.…
beck-blog | 6. Oktober 2011 — ... und das nicht nur im richtigen Leben, sondern auch im Steuerrrecht. Die Eheleute lebten getrennt. Sie erbrachte an ihre i…
Steuerpraxis | 30. Juni 2010 — Bei Zahlungen an unterhaltspflichtige Personen erkennt das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen an. Dabei sind aber Be…
Blickpunkt Recht & Steuern | 26. September 2005 — Aufwendungen für die durch eine (psychische) Erkrankung bedingte Unterbringung in einem Altenpflegeheim stellen nach einem Urte…
Schlosser Aktuell | 15. September 2011 — Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim e…
Rechtslupe | 1. September 2010 — Der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebe…
Blickpunkt Recht & Steuern | 2. August 2006 — Die Antragsveranlagung einer Person mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG 1997 nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 ermöglicht im…
Rechtslupe | 14. September 2011 — Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen steu…