Reform des Unterhaltsrechts - Kurzüberblick
Lichtenrader Notizen | 23. Mai 2006 — Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen im Unterh…
Das Bundesministerium für Justiz kündigt Änderungen des Unterhaltsrechts an, die insbesondere der besseren Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen dienen sollen. Der Kindesunterhalt soll künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben, nicht zuletzt um die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger künftig zu reduzieren. Die Unterhaltsansprüche von Erwachsenen werden demgegenüber nachrangig befriedigt. Aber nicht jeder erwachsene Unterhaltsberechtigte ist in gleicher Weise schutzbedürftig. Auch hier ist das Kindeswohl das entscheidende Kriterium. Vorrang müssen daher alle kinderbetreuenden Elternteile haben, und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind erziehen. Diese Personengruppe soll sich deshalb künftig im zweiten Rang befinden. Konkret: Sowohl der erste als auch der zweite Ehegatte, der Kinder zu betreuen hat, aber auch die nicht verheiratete Mutter (der nicht verheiratete Vater) werden gleich behandelt, weil sie im Hinblick auf die Kinder in der gleichen Situation sind. Ebenso schutzwürdig sind Ehegatten bei langer Ehedauer, da hier über viele Jahre Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Dieses Vertrauen bedarf auch nach der Scheidung, wenn die Kinder aus dem Haus sind, eines besonderen Schutzes. Auch diese Ehegatten sollen sich deshalb künftig im zweiten Rang befinden. Der geschiedene Ehegatte, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut, ist demgegenüber weniger schutzbedürftig. Er findet sich künftig im dritten Rang wieder. Beispiel des BMJ: Der nach 20 Jahren geschiedene Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder. Seine Frau hat zugunsten von Kinderbetreuung und Haushaltsführung auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet. Die Kinder stehen kurz vor dem Abitur und die geschiedene Frau findet nach der Scheidung keinen Arbeitsplatz. Der Mann hat nach der Scheidung erneut geheiratet und mit seiner zweiten Ehefrau zwei minderjährige Kinder. In diesem Fall werden nach Abzug des sog. Selbstbehalts des Mannes zunächst die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt. Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen erste und zweite Ehefrau …
» Vollständiger ArtikelLichtenrader Notizen | 23. Mai 2006 — Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen im Unterh…
Bundesjustizministerium | 7. September 2005 — Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dem Bundeskabinett mit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ein wichtiges familienpolit…
Rechtsanwalt News | 31. Juli 2008 — Der BGH hat sich mit Urteil vom 30.7.2008 - Az: XII ZR 177/06 - einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem ein Mann sowohl für …
familienrecht-muenchen.info | 5. März 2008 — Hamburg (ots) - Zum 1. Januar 2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Von der Reform profitieren vor allem Kinde…
familienrecht-muenchen.info | 4. November 2008 — OLG Celle - Pressemitteilung vom 23.10.2008 | Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der geschi…
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 10. Januar 2008 — Das neue Unterhaltsrecht ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten und verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. 1. Förderung des Kindesw…
www.scheidung-professionell.de | 12. September 2010 — Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 02.06.2010 XII ZR 160/08 seine Rechtsprechung zum sogenannten “Splittingvor…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Januar 2009 — Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der geschiedene Ehemann gegenüber einem Kind und dessen …
familienrecht-muenchen.info | 1. Juli 2008 — Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 5. Mai 2008 die bislang ungeklärte und umstrittene Frage ent…
familienrecht-muenchen.info | 19. August 2008 — Der BGH hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (XII ZR 177/06) die Rechte des neuen Ehepartners beim Unterhaltsanspruch ges…