Medienbehörde: Medienbehörde: jetzt aber wirklich (?)
e-comm | 29. März 2008 — Über wahrscheinlich kein Thema haben sich die Regierungsparteien schon so oft geeinigt wie über die neue "unabhängige Medienbehör…
Im Urlaub ist bei der Lektüre eher fiction als non-fiction angesagt. Ein gelegentlicher Blick in die stenographischen Protokolle des Nationalrats passt da aber durchaus dazu. Zur jüngsten TKG-Novelle (siehe dazu hier und hier), die in der 27. Sitzung des Nationalrats am 17.06.2009 beschlossen wurde, ist zwar erst das vorläufige Protokoll verfügbar, aber die Lektüre lohnt sich allemal. Hier einfach einmal ein paar unkommentierte Auszüge aus dem Debattenbeitrag der Abg. Mag. Karin Hakl, die gemeinsam mit Abg. Ing. Kurt Gartlehner den Initiativantrag zu dieser TKG-Novelle eingebracht hat: "In diesem Gesetz sehen wir vor, dass in Zukunft sämtliche Telekommunikationsleitungen von allen Telekommunikationsdiensteanbietern mitbenutzt werden können, dass Leitungsrechte gewährt werden, die es möglich machen, dass ein Telekom-Unternehmen in jedem privaten Haus, über öffentlichem Grund, überall in Österreich seine Leitungen verlegen kann. ... Jene Elektrizitätsunternehmen oder kleinen Telekom-Anbieter, die bis jetzt keine große Flächendeckung erreicht haben, können auf die Netze derer gehen, die eine große Flächendeckung haben, und ihre Produkte anbieten. ... Es ist gesetzlich festgeschrieben worden, wie Märkte neu definiert werden können, weil es klar ist, dass sich bei der Telefonie der Wettbewerb nicht mehr nur im Festnetzbereich abspielt. Wenn ich bei 10 Prozent Festnetzkunden irgendwann immer noch der Marktführer bin, weil alle anderen längst mobil telefonieren, dann heißt das, dass Märkte längst neu zu definieren sind. Das wurde in der Vergangenheit bereits gemacht, die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen wir mehr oder weniger im Nachhinein." Eine kleine Empfehlung dazu: Bevor Sie auf Basis dieser Ausführungen ein Geschäftsmodell entwickeln, sollten Sie doch besser in das Gesetz schauen. Und: Auf vielen Redemanuskripten findet sich der Hinweis "Es gilt das gesprochene Wort" - in diesem Fall sollte der Hinweis lauten: "Es gilt das beschlossene Gesetz". [Aus der ständigen Rechtsprechung: "Die in Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Absicht des historischen Gesetzgebers ist weder das einzige noch das wichtigste Mittel der Gesetzesauslegung. Stehen die Materialien in eindeutigem Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes, sind sie für die Auslegung bedeutungslos" zB VwGH 23.02.2001, 98/06/0240] Ich will nicht die ganze Debatte exzerpieren, nur noch zwei kleine Zitate: Abg. Johann Hell: "Der Frau Bundesministerin ist es gelungen, eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorzubereiten, die auch von den Fachleuten und Netzbetreibern als zukunftsweisender, positiver Kompromiss anerkannt wird."[Die TKG-Novelle beruht, wie schon erwähnt, auf einem Initiativantrag - aber wer weiß, wo er wirklich vorbereitet wurde ...] Abg. Franz Kirchgatterer: "Erinnern möchte ich an die Internetoffensive des Bundeskanzleramtes 2008." [Kann sich eigentlich jemand an eine Internetoffensive des Bundeskanzleramts er…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2009 auf http://blog.lehofer.at.
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e-comm | 17. Juli 2009 — Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (siehe zum Initiativantrag hier) wurde am 15. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009…
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