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Unterhalt(sam)

am 10.03.2006 von http://heimspielcolonia.wordpress.com

So sollte es immer ablaufen:
Vor dem Familiengericht wird über Unterhaltsansprüche gestritten. Gegenseite (Beklagter) hat bereits ein Versäumnisurteil kassiert und dagegen Einspruch eingelegt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, daß der Einspruch bislang nicht begründet wurde. Gegnerischer Anwalt blättert nervös mit hochrotem Kopf in der Akte … von vorne bis hinten … von hinten bis vorne … aber was nicht da ist, ist nicht da.
Seine improvisierte, mit zahlreichen “äh” und “öhem” versehene mündliche Einspruchsbegründung würgt das Gericht schnell ab, weil: “Alles was Sie jetzt noch sagen könnten, wäre ohnehin verspätet. Sie können höchstens noch hoffen, daß sich die Klägerin auf einen Vergleich einlässt.” Aber die schüttelt den Kopf: “Warum sollte ich?”.
Einspruch zurückgewiesen. Unterhalt gesichert.

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