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Unterhalt: Unterhaltsrückstände, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, sind in der Regel verwirkt und können nicht mehr geltend gemacht werden

am 21.02.2007 von http://blog.juracity.de

Der BGH (Aktenzeichen XII 152/04) hat erneut bestätigt, dass Unterhaltsrückstände, die Zeitabschnitrte betreffen, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel verwirkt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können.Die Verwirkung setzt ein sog. Zeitmoment und sog. Umstandsmoment voraus. Die zeitliche Grenze setzt der BGH an bei Unterhaltsrückständen, die mindestens 1 Jahr zurückliegen. Der Unterhaltsgläubiger muss sich daher um die zeitnahe Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs bemühen. Anderenfalls könnten Unterhaltsrückstände zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen.
Das Umstandsmoment erfordert ein Verhalten des Unterhaltsgläubigers, aus dem geschlossen werden kann, dass er seinen Unterhaltsanspruch nicht weiter verfolgen …

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Ein Unterhaltsgläubiger, der mehr als ein Jahr seinen Anspruch nicht verfolgt, kann diesen gänzlich verwirken - meint der BGH (BGH, Urteil vom 22.11.2006, Az. XII ZR 152/04): Von einem Unterhaltsgläubiger, der auf laufende Unterhaltsleistungen ang…

Unterhalt: Befristung des Unterhaltsanspruchs auch nach 25-jähriger Ehe

JuracityBlog / Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 774/05) hat entschieden, dass auch nach 25-jähriger Ehedauer der Anspruch der Ehefrau auf Unterhalt befristet werden kann. In dem konkreten Fall hatte die Ehefrau 12 Jahre lang nicht gearbeitet und die beiden K…

Unterhalt: Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Hauskauf mit dem neuen Lebenspartner

JuracityBlog / Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 18 UF 305/04) hat entschieden, dass der Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt verwirkt ist, wenn die geschiedene Ehefrau mit ihrem neuen Lebenspartner gemeinsam eine Immobilie kauft und dort mit ihm zusammen…

Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ansprüchen des Jugendamts auf Abtragung von Unterhaltsansprüchen aus der Vergangenheit

JuracityBlog / Kürzlich hat der BGH (Aktenzeichen XII ZR 26/04) entschieden, dass der Unterhaltspflichtige den laufenden Kindesunterhalt vorrangig zahlen muss. Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit müssen warten. In dem dem Urteil zugrunde…

Unterhalt: Klassenfahrtskosten und Kosten für Nachhilfeunterricht sind kein Sonderbedarf

JuracityBlog / Das OLG Hamm (Aktenzeichen 6 WF 302/05) hat entschieden, dass die Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht regelmäßig kein Sonderbedarf sind. Diese Kosten müssen daher in der Regel nicht zusätzlich zu dem laufenden U…

Unterhalt kann auch bei langer Ehedauer gekürzt werden

JuracityBlog / Das OLG Oldenburg (Aktenzeichen 12 UF 74/06) hat kürzlich entschieden, dass der Unterhalt der geschiedenen Ehefrau trotz 23-jähriger Ehedauer gekürzt werden kann, wenn der Ehemann nach der Scheidung wieder heiratet und aus dieser neuen…

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RA Michael Felser

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