Unterhalt und private Krankenversicherung
Hat ein Kind ein Anrecht darauf, dass der Unterhaltspflichtige die Kosten einer privaten Krankenversicherung trägt, wenn das Kind zuvor in der privaten Krankenversicherung war, nun aber über den anderen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein könnte?
Nach dem Urteil des OLG Koblenz vom 19.01.2010 - Az: 11 UF 620/09 - ist dies zumindest dann der Fall, wenn es bisher auch in der privaten Krankenversicherung versichert war.
Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind dann zusätzlich zu den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
Aus dem Leitsatz der Entscheidung:
1. Die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten. 2. Die Kosten für die private Krankenversicherung sind als angemessener Unterhalt des Kindes im Sinne des § 1610 BGB anzusehen, wenn das Kind seit seiner Geburt - wie auch seine Eltern während des ehelichen Zusammenlebens - privat krankenversichert war und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt. 3. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung beinhaltet, kann das Kind auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung verwiesen werden, sofern dies die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.
Im Leitsatz nicht enthalten ist allerdings, dass hier auch ein besonderer Fall bei dem Kind vorlag, da in der privaten Krankenkasse eine bessere Behandlung bezüglich einer möglicherweise bestehenden ADS-Erkrankung vorlag. Zudem konnte der Beklagte für diesen Fall auch nicht nachweisen, dass die gesetzliche Krankenkasse dann billiger ist.
Der Beklagte hat nicht substantiiert dargelegt, dass unter Offenlegung der bei M… bestehenden ADS-Problematik eine Zusatzversicherung möglich ist, die zum einen keine Leistungsnachteile gegenüber der bestehenden privaten Krankenversicherung aufweist und zum anderen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative gegenüber der bisherigen privaten Krankenversicherung ist. Die mit Schriftsatz vom 30.11.2009 dargelegte Zusatzversicherung bei der I… Krankenversicherung a.G., die nach der Darstellung des Beklagten 7,46 € monatlich kostet, umfasst eine uneingeschränkte freie Arztwahl nicht. Offen bleibt, welche Kosten entstehen würden, wenn der Tarif zusätzlich die Behandlung als Privatpatient auch bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen umfasst und die ADS-Problematik offengelegt wird.
Zum Vergleich der Krankenkassen führte das Gericht aus:
Die Klägerin hat wiederholt…
» Vollständiger ArtikelThemen: Unterhalt , Bgb , Krankenkasse , Private Krankenversicherung , Kindesunterhalt , Kindesunterhalt Private Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Familienrecht
Erschienen 29. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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