Unterhalt für Kinder nur bis zur Volljährigkeit?

"Kindesunterhalt muss ich nur zahlen, bis das Kind volljährig ist." Das höre ich immer mal wieder in meinen Beratungsgesprächen mit Mandanten. Diese Meinung ist weit verbreitet - aber falsch!

Richtig ist:

Die Verpflichtung Kindesunterhalt zu zahlen, endet nicht automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Unterhalt wird auch dem volljährigem Kind geschuldet, bis es einen Beruf erlernt hat. Denn erst dadurch ist ein Kind in der Lage für sich selbst zu sorgen. Hat ein Kind mit 18. Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung, würde auch kein Unterhalt mehr geschuldet. Es ist heute aber selten, dass ein Kind vor dem 18. Lebensjahr die Schule verlässt.

Die Verpflichtung, einem Kind eine Ausbildung zu finanzieren, bede…

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Themen: Unterhalt

Erschienen 21. Juni 2010 auf http://www.scheidungsfix.de/.

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