Unterhalt für die Eltern
am 05.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Meist zahlen Eltern für ihre Kinder Unterhalt. Im Alter kann es aber auch zu einer umgekehrten Unterhaltspflicht kommen: Dann müssen die Kinder für die Eltern zahlen.
Da diese Unterhaltsverfpflichtung aber als weniger selbstverständlich angesehen wird werden hier großzügigere Regeln angewendet als beim Ehegatten- und Kindesunterhalt.
So sind Schulden in einem stärkeren Maße zu berücksichtigen. Sie sind bereits dann zu berücksichtigen, wenn die Verbindlichkeit eingegangen wurde, bevor die Unterhaltsverpflichtung ersichtlich war. Zudem werden die dem Unterhaltspflichtigen zu belassenen Reserven höher angesetzt als bei anderen Unterhaltsverpflichtungen.
Zudem ist hier die Rangfolge beim Unterhalt zu beachten, so dass insbesondere Kindesunterhalt vorrangig zu zahlen ist.
Der Selbstbehalt, also der Betrag, der einem Unterhaltsschuldner in jedem Fall verbleiben muß, beträgt üblicherweise 1.400 €, wobei hierzu noch einmal die Hälfte des Betrages hinzugerechnet wird, um die das Einkommen diesen Betrag übersteigt.
Wer also ein Einkommen von 2.000 …
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