Unterbindungsgewahrsam ???

Zwar nicht direkt ein „Schnüffelthema", aber auch sehr beispielhaft für den heutigen Umgang der Obrigkeit mit ihren anscheinend chronich "generalverdächtigen" Bürgern: Unser sicherheitsfanatischer Oberschnüffelminister weist G-8-Gegner freundlicherweise darauf hin, dass in den Polizeigesetzen der Länder der sog. „Unterbindungsgewahrsam" vorgesehen ist. Wer sich schon einmal über die Einzelheiten und die in seinem Bundesland geltenden Vorschriften informieren möchte, kann hier nachlesen. Bezogen auf Heiligendamm als Austragungsort dieser zweifelhaften Veranstaltung gilt § 55 Abs. I Nr. 2 SOG M-V: Wie einer Lektüre dieses Paragrafen zu entnehmen ist, kann man sehr schnell in Gewahrsam geraten, so z.B. wenn der Unterbindungsgewahrsam „unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, dass a) sie die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist." Ein Sammelsurium von unbestimmten Rechtsbegriffen, im schlimmsten Fall kann es also reichen, ein paar „unpassende" Flugblätter bei sich …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesland

Erschienen 11. Mai 2007 auf http://spitzelblog.blogspot.com/index.html.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zum Schutz des Oktoberfests – zwei Personen in Gewahrsam genommen

beck-blog | 30. September 2009 — Wegen islamistischer Terrordrohungen im Internet wird von der bayerischen Polizei eine Gefährdung der Wiesn offenbar sehr ernst g…

Unterbindungsgewahrsam: Wem droht der “Unterbindungsgewahrsam”?

Handakte WebLAWg | 12. Mai 2007 — Keine Haft ohne Verurteilung: das ist eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats. Dennoch können unter bestimmten Bedi…

Cybercrime: BVerfG zu § 202 c Abs. 1 Nr. 2 StGB

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. Juni 2009 — Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden betreffend die Vorschrift § 202 c StGB hat sich das BVerfG grundleg…

Paragraph Datenschutz: Der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs - Hackerparagraf

BERLIN BLAWG | 6. Juli 2007 — Der sog. Hackerparagraf tritt schon sehr bald in Kraft. § 202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer e…

BVerfG: Hackerparagraph - Dual-use-Software fällt nicht unter den objektiven Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zur Auslegun…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. Juni 2009 — 1. Tatobjekt des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur ein Computerprogramm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a…

Rote Karte für Hooligans

Andere Ansicht | 7. Juni 2006 — Während die Nationalmannschaft fleissig ihre Ballkünste trainiert, machen sich auch die deutschen Sicherheitskräfte für die WM …

Hackerparagraph: Bundesverfassungsgericht hält Verfassungsbeschwerden für unzulässig

kLAWtext | 19. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung zum so genannten Hackerparagraph § 202c Strafgesetzbuch (StGB) gefällt,…

BayVGH München: Demonstrant durfte nicht mehrere Stunden in Polizeibus festgehalten werden

beck-blog | 7. Februar 2012 — Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 27.01.2012, Az.: 10 B 08.2849, gegen den die Revision nicht zugelassen…

Bundesverfassungsgericht: Zur Auslegung des Hackerparagraphen § 202c StGB - Dual Use Tools

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2233/07 Beschluss vom 18.5.2009, Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Beschluss mit dem …

Polizeigewahrsam vor dem Aus?

Verfassungsblog | 1. Dezember 2011 — Nach der Sicherungsverwahrung knöpft sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt die nächste Besonderheit des d…

§ 55 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1998
Cilip 63 (Nr. 2/1999) - Andrej Wroblewski und Stephen Rehmke: Anwendung und Recht des "Unterbindungsgewahrsams"