Unter Vorhalt einer Schusswaffe

In Hamburg wird derzeit gegen einen von der Presse so genannten "Linken-Anwalt" wegen Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt. Die Lokalpresse berichtet mit vielen eindrucksvollen Photos hier, der Kollege Wings kommentiert hier. Objekt des Anstoßes ist ein Signalgeberhalter, den der Kollege einem Polizeizeugen vorgehalten hatte. Der Präsident der Hanseatischen Rechsanwaltskammer Hamburg hat angekündigt, den heutigen Verhandlungstermin persönlich beobachten zu wollen. Mir kommt dabei eine Erinnerung: Vor etwa fünfzehn Jahren, als ein später zu vorübergehendem politischen Ruhm gekommener Amtsrichter namens Schill noch sein Richteramt bekleidete, berichtete im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ein Mitreferendar von der folgenden Begebenheit: Er habe seine Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet und sei mit seinem Ausbilder in einer mündlichen Verhandlung gewesen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme habe sein Ausbilder ihn ermutigt, erstmals in seinem Leben einen Schlussvortrag zu halten. Der Referendar aber habe gezögert. Da habe der Vorsitzende Richter aus einem auf dem Richtertisch liegenden Asservatentüte eine Pistole entnommen und habe mit den Worten "Plädieren Sie!" den Lauf auf den Referendar gerichtet. Der Vorfall hat seinerzeit gemäßigte Empörung bei der Personalstelle ausgelöst, irgendwelche Konsequenzen hat er wohl nie gehabt. Den Wahrheit…

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Themen: Anwalt , Photos , Waffe , Hamburg , Pistole , Strafprozess
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 7. November 2011 auf http://nebgen.blogspot.com.

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