Unseriöses Filesharing-Inkasso

Vor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Urmann und Collegen für ihre Mandanten Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen versteigert haben. Ob dies in Zusammenhang mit einer Welle von Inkassoschreiben steht, die derzeit von der Firma Debcon GmbH verschickt werden, ist unklar.

Jedenfalls haben einige unserer Mandanten, die zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber keine Zahlung geleistet haben, nunmehr direkt Post von dem Inkassobüro Debcon erhalten, in der zur Zahlung eines Betrags von EUR 1.286,80 aufgefordert wird.

In einigen Fällen hat das Inkassobüro allerdings den Überblick verloren und ist nicht in der Lage, den Gläubiger und damit den Auftraggeber des Inkassobüros korrekt zu benennen. Denn die Forderungen werden teilweise für die Silwa Filmvertrieb AG geltend gemacht, obwohl die Abmahnung von einem anderen Rechteinhaber stammt. Ein Hinweis auf eine evtl. Forderungsabtretung, die der Grund für einen Gläubigerwechsel sein könnte, enthalten die gleichlautenden Formularschreiben des Inkassobüros nicht.

Außerdem droht Debcon ganz unverblümt mit der Weiterleitung von Daten des Mandanten an die Schufa, obwohl sich aus der Vorkorrespondenz eindeutig ergibt, dass die Forderungen bestritten sind. Eine solche Drohung ist nicht nur zivilrechtlich unzulässig, son…

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Themen: Inkasso , Abmahnung , Filesharing , Urhg , Kollegen , Forderungen , U&c , Urmann , Debcon

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

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