Abmahnung: StudiVZ vs. MatheVZ
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StudiVZ mahnt die Inhaber der Domain MatheVZ ab, so berichtet Spiegel Online. Doch die Inhaber dieser Domains bleiben gelassen:
Die Freiburger zeigen sich wenig beeindruckt von dem Juristen-Brief. Mathias Junker (25), MatheVZ-Geschäftsführer und hauptberuflich Pädagogik-Student erklärt: “Wir schicken StudiVZ nun erstmal einen Brief zurück und legen unsere Sicht der Dinge dar.” (Spiegel Online)
Hoffentlich bedenkt Herr Junker, dass so eine Antwort auch ziemlich daneben gehen kann, wenn die “Sicht der Dinge” nicht von einem Spezialisten formuliert wird.
(via MarkenBlog)
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 14. Mai 2008 auf http://www.unfehlbar.net.
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JURAAA!DE | 26. Februar 2006 — Diese Frage bekomme ich in letzter Zeit öfter gestellt, deshalb will ich meine persönliche Sicht der Dinge hier mal zusammenfassen…
Konzern gegen P�dagogikstudent: Die Rechtsabteilung des Online-Riesen StudiVZ bedr�ngt ein Studi-Unternehmen. Das Vergehen: MatheVZ bieten im Web Rechenaufgaben unter der falschen Adresse an. StudiVZ beansprucht alle VZ-Adressen f�r sich. Ob das rechtens ist, will MatheVZ vor Gericht kl�ren.