Unschuldsvermutung

Auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Sollten sie sich allerdings nicht aufrecht erhalten lassen, so hoffen und vermuten wir wenigstens für ihn und sie, dass wenigstens der schuldige Sex besser als ausreichend war ... . "24. Februar 2008, 11:27 Uhr (WELTonline) Von Karsten Kammholz Jura-Professor Doktortitel und Einsen gegen Geld und Sex Am Montag startet der Prozess gegen Thomas A. von Neuem. Er soll Promotionen für Geld ermöglicht haben. Auch andere Dozenten der Universität Hannover geraten ins Zwielicht. Auf der Anklagebank sitzt auch eine Studentin, die gegen Sex bessere Noten und noch mehr bekommen haben soll." "Prozess gegen Juraprofessor: Sex für gute Noten 24.02.2008 STERN online Thomas A. soll einen schwunghaften Handel mit Doktortite…

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Themen: Jura , Hannover , Amazon , Stern , Karsten , Unschuldsvermutung , Sex 'N Law 'N Rock'n Roll

Erschienen 25. Februar 2008 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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