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Unschuldig zum Tod verurteilt - 14 Millionen Dollar Entschädigung nach 18 Jahren Haft

am 12.02.2007 von strafblog

Einem heute 40-jährigen Mann, der aufgrund eines unberechtigten Todesurteils 18 Jahre unschuldig in Haft gesessen hat, wurde von einem Gericht in New Orleans jetzt eine Entschädigung in Höhe von 14 Millionen Dollar, das entspricht 10,8 Millionen Euro, zugesprochen. Wie die netzeitung berichtet, war der Mann 1984 zum Tode verurteilt worden. 1999 tauchten entlastende Beweise auf, die dazu führten, dass die Strafe zunächst auf eine lebenslange Freiehitsstrafe reduziert wurde. Später ordnete ein Berufungsgericht ein neues Verfahren an, das dann zum Freispruch führte. Wie der Anwalt des Mannes, Gordon Cooney, mitteilte, wurden die Staatsanwaltschaft der Gemeinde Orleans und mehrere amtierende und ehemalige Staatsanwälte zur Schadensersatzleistung verurteilt.

Anmerkung: In Deutschland wäre eine Verurteilung des Staatsanwaltschaft oder einzelner Staatsanwälte zur Zahlung von Schadensersatz kaum möglich, es sei denn, es könnte nachgewiesen werden, dass ein Staatsanwalt wider besseres Wissen vorsätzlich eine falsche Verurteilung herbeigeführt hat. Nach dem deutschen Strafentschädigungsgesetz würde eine Entschädigung nach 18 Jahren zu Unrecht erlittener Haft eher mager ausfallen. Nach § 7 StrEG beträgt die Entschädigung für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, pro Tag der Freiheitsentziehung volle 11 Euro, also rund 4.000 Euro pro Jahr. Bei 18 Jahren macht das immerhin satte 72.000 Euro aus. Ziemlich traurig, oder? Dafür ist die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft und das ist immerhin eine große Errungenschaft.

Autor: RA Rainer Pohlen

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