AG Dannenberg: Verpflichtung zur Rücknahme falscher Behauptungen in eBay-Bewertung
domainundrecht.de | 3. Mai 2006 — Die Veröffentlichung einer falschen Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung beeinträchtigt den Betroffenen in seinem allgemeinen…
Da es beim Onlinehandel häufig zu Betrugsversuchen kommt, kann es sehr nützlich sich die Bewertungen eines ebay- Mitgliedes genau anzuschauen. Andererseits steht und fällt der Erfolg bei ebay Waren zu versteigern mit der Bewertung der Vertragspartner. Wurde Ihrer Ansicht nach eine unrichtige Bewertung abgegeben, so gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Dies richtet sich vor allem nach dem Inhalt der Bewertung.
Eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruches ist erfolgsversprechend, wenn es sich um falsche Tatsachenbehauptungen handelt und nicht um bloße Werturteile. Tatsachenbehauptungen können bewiesen werden, wohingegen Werturteile vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Meinungsfreiheit ist jedoch in Fällen sog. Schmähkritik keine Rechtfertigung.
In diesem Rahmen müssen die Mitglieder also auch negativen Bewertungen hinnehmen, wenn sie sachlich richtig sind oder eine persönliche Meinung darstellen.
Ein Löschungsanspruch kann sich aber nicht nur auf offensichtlich unwahre Tatsachen oder auf eine Schmähkritik beschränken, sondern auch kann auch eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn die Bewertung so allgemein, überspitzt und schlagwörtlich gehalten ist und keinen sachlichen Bezug zur Transaktion hat.
Sollte eine gerichtliche Durchsetzung ke…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Mai 2006 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.
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domainundrecht.de | 16. November 2005 — JurPC: Kammergericht Urteil vom 05.08.2005 (Az.: 13 U 4/05) "Aufgrund des berechtigten Interesses von eBay, Manipulation…
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Vertretbar Weblawg | 16. Juni 2005 — Mit Urteil vom 26.05.2004 (AZ: 1 C 457/04) hatte das AG Erlangen wohl als erstes deutsches Gericht einen Anspruch auf Löschung ein…
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domainundrecht.de | 16. Februar 2005 — JurPC AG Eggenfelden, Urteil vom 16.08.2004 1 C 196/04 Kundenbewertungen bei eBay: "Ein Anspruch auf Löschung von negativen Bewert…