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Unmittelbare Kommunikation erfordert kein Telefon

am 20.12.2004 von http://www.mindermeinung.de/

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 17.03.04 entschied, macht das Tatbestandsmerkmal der unmittelbaren Kommunikation nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Teledienstgesetz (TDG) nicht die Angabe einer Telefonnummer erforderlich. Zwar ist in den Gesetzesmaterialien von der Angabe einer Telefonnummer als Mindesterfordernis die Rede, dies sei allerdings nur insoweit zu berücksichtigen, als es auch seinen Niederschlag im Text der Norm gefunden habe. Das Urteil ist abgedruckt in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht - Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD) 11/2004, S. 527ff. ...

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Telefonnummer im Impressum

auchRecht.de / Ob im Impressum einer Internetseite die Angabe einer Telefonnummer erforderlich ist oder nicht, darüber wird seit Jahren trefflich gestritten. Es gibt sowohl Entscheidungen, die dies bejahen, als auch solche, die dies verneinen. Schuld daran ist die…

BGH (I ZR 190/04): EUGH soll zur Impressumspflicht Entscheiden - Ist die Angabe der Telefonnummer im Impressum Pflicht?

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung kann die Gefahr bergen, dass der Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung irrtümlich dahin versteht, er könne sein Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben, was das Gesetz gerade…

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