Unmissverständlich

Deutliche Worte fand eine Mutter gegenüber dem Ombudsrat für die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sie finde es “zum Kotzen”, dass ihr Sohn durch seine Arbeitslosigkeit genötigt werde, bei ihr zu wohnen. Nicht einzusehen sei, dass sie auch “noch sein Essen zahlen” solle. Sie werde “jedenfalls nicht mehr für seinen Lebensunterhalt aufkommen”.

Und diese klaren Worte zahlten sich später aus. Aus dieser Äusserung konnte das Sozialgericht Karlsruhe mit der für die Entscheidung des Gerichts notwendigen Sicherheit entnehmen, dass die Mutter keine dauerhafte Unterstützung ihres Sohnes bezweckte, sondern …

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Themen: Beruf , Karlsruhe , Arbeitslosengeld II

Erschienen 12. Februar 2007 auf http://drms.de/keineSau.

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