Unliebsamen Nachbarn falsch verdächtigt

Nach jahrelangen Streitigkeiten mit der Nachbarschaft hat es ein 49-jähriger Busfahrer aus Würzburg zu weit getrieben. Weil er wahrheitswidrig behauptete, einen unliebsamen Nachbarn bei einem Rotlichtverstoß im Straßenverkehr beobachtet zu haben, wurde er wegen falscher Verdächtigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ende Juni 2006 kam der Busfahrer zur Polizei und behauptete, am Morgen einen Mann in einem Mercedes beim Überfahren einer roten Ampel beobachtet zu haben. Und bei dem Verstoß habe der PKW-Lenker auch noch ein Handy am Ohr gehabt. Gegen den Autofahrer wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Schenll stellte sich allerdings heraus, dass die Anschuldigungen des 49-Jährigen frei erfunden waren. Deshalb kassierte der Busfahrer einen Strafbefehl über 30 Tagessätze von 30 Euro (900 Euro) Geldstrafe, gegen den er aber Einspruch einlegte.

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht wurde schnell deutlich, dass der Angeklagte und der PKW-Lenker als Nachbarn ein Mietshaus in der Lindleinsmühle bewohnen und sich seit gut fünfzehn Jahren nicht grün sind. Der Anzeige-Erstatter wohnt unter dem Autofahrer, immer wieder gibt es Streit wegen Lärmbelästigungen und anderen Dingen. Vor Gericht machte der Angeklagte einen so schlechten Eindruck auf die Richterin, dass sie das Verfahren aussetzte und eine Untersuchung seiner Schuldfähigkeit anordnete.

In der Zwischenzeit hatte der 49-Jährige einen Verteidiger engagiert. Der versuchte im zweiten Termin vor der Strafrichterin am gestrigen Freitag, seinen Mandanten vor einer Verurteilung zu bewahren. Der Busfahrer werde sich bei seinem Nachbarn entschuldigen und noch in diesem Jahr aus dem Mietshaus ausziehen, versprach der Anwalt: „Er sieht ein, dass er seinem Nachbarn sehr viel Ungemach bereitet hat. Er will die Sache aus der Welt …

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Themen: Mercedes

Erschienen 18. April 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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